EuGH-Urteil öffnet Massenüberwachung im Internet Tür und Tor

Datenschützer haben im Tauziehen um die Grundrechte in der EU einen herben Rückschlag erlitten. In einem Urteil vom 30. April 2024 wich der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erstmals von seiner Position ab, dass die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellt und nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel zum Schutz der nationalen Sicherheit – erfolgen dürfe. Nun argumentiert der EuGH im Gegenteil, dass dies standardmäßig keinen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte darstelle und nur in bestimmten Fällen durch geeignete Schutzmaßnahmen abgesichert werden müsse. Url

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